berechtigt zum Führen von selbstfahrenden land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen und von Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
Dabei ist es grundsätzlich auch unerheblich, ob sie noch https://saadxqau711072.blogmazing.com/29869399/ohne-prüfung-copyright-options